Grafik entnommen: Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.

 

Wir wünschen
ein besinnliches und fluglärmarmes
Weihnachtsfest 2020

Der Sprecherrat

 

 

 

 

... oder möchte sich da jemand unsterblich machen?

 

 

Zu diesem Versprechen versteigen sich Verantwortliche aus der Luftverkehrswirtschaft - u.a. Ralf Teckentrup vom Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften. Er wiegt potentielle Passagiere in Sicherheit vor einer Ansteckung. Der hier verlinkte 'NANO'-Beitrag untersucht diese gewagte Aussage:


→ Fliegen trotz Corona?

 

 

 
 
 
 

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat am 29.06.2020 die letzte Festlegung der Flugverfahren des zukünftigen BER auf seiner Website veröffentlicht. Bei dieser (erneuten) Festlegung handelt es sich um die (gerade) Abflugroute von der Nordbahn Richtung Westen (25R) während der Nachtstunden, oft benannt als Nachtflugroute:

Die erneute Abwägung und Festlegung wurde erforderlich, da die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow mit ihrer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) im Jahr 2015 Erfolg hatte, die eine sogenannte Nordumfliegung der Gemeinde zum Ziel hatte. Zu seiner Entscheidung führt das BAF aus:

"Nach Abwägung aller relevanten Belange hat das BAF erneut dem Geradeausflug, also der Bestandsvariante, den Vorzug gegeben. Vorzugswürdige Alternativen zum Geradeausflug sind - unter Wahrung der Anforderungen an eine sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des für den Flughafen zugelassenen Luftverkehrs - insbesondere im Hinblick auf die Fluglärmbelastung nicht ersichtlich.

Die tragenden Gründe der Abwägung finden sich neben weiteren Informationen im Abwägungsvermerk des BAF, der mit seinen beiden Anlagen zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird."

Bernd Röstel
01.07.2020

 

 

 

 

 

 

Wir wünschen allen Mitgliedern
und Lesern unsere Website
ein Frohes Osterfest.
Mögen wir gemeinsam
die Coronapandemie gut überstehen.


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