Wir trauern um die Opfer des brutalen Anschlags am Breidscheidplatz am gestrigen Abend. Unser großes Mitgefühl gilt den Angehörigen und den Verletzten. Letzteren wünschen wir eine gute Genesung.

Sollte sich der Verdacht eines Terroranschlags bewahrheiten, so war dies auch ein Anschlag auf unsere freiheitliche und demokratische Gesellschaft. Diese ermöglicht es uns unter anderem, frei und ohne Repressalien gegen Fluglärm und für unsere Gesundheit einzutreten, im Gegensatz zu undemokratischen Systemen, für die diese Angreifer stehen.

Unser Mitgefühl und unsere Hilfsbereitschaft für die Schutzsuchenden vor Krieg und brutaler Unterdrückung dürfen wir durch solche Anschläge aber auch nicht in Frage stellen oder in Frage stellen lassen.

Trotz dieser schweren Vorkommnisse, wünschen wir allen
ein gesegnetes Weihnachtsfest
und ein gutes neues Jahr 2017

Bernd Röstel
für den Sprecherrat
20. Dezember 2016


Unter dem Titel "BER - Laut und giftig", führt das Schöneicher Forum gegen Fluglärm e.V. eine Informationsveranstaltung zum Thema Ultrafeinstaub aus Flugzeugen durch.

4. November 2016, 19:00 Uhr,
Kulturgiesserei Schöneiche,
an der Reihe 5, 15566 Schöneiche bei Berlin

161020 Laut u giftig Ultrafeinstaub aus Flugzeugen
 


Der "BERLIN leuchtet e.V." hat ausgewählte Gebäude und Objekte in der Stadt mit facettenreichen Lichtinstallationen in Szene gesetzt. Diese sind vom 3. September bis zum 16.Oktober 2016 täglich von 19:30-24:00 Uhr zu bewundern.

In Lichtenrade reihen sich die Alte Mälzerei und das Parkhaus an der Goltzstraße in das sehenswerte Spektakel ein.

161001 Alte Mälzerei Berlin leuchtet 30

Photo: Bernd Röstel


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siehe auch → AZ Bahnhofstraße
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Nur wenige Stunden nach den Demos entscheidet die SPD auf einem Sonder-Treffen über CETA.  Ein "Nein" ist entscheidend: Wenn die SPD CETA ablehnt, muss sich Sigmar Gabriel bei der Abstimmung im EU-Ministerrat enthalten. Das wäre das Aus für das Abkommen.

Durch die Bürger-Proteste ist TTIP (Handelsabkommen zwischen den USA und der EU) mächtig angeschlagen. Laut Sigmar Gabriel aber sei CETA (Handelsabkommen Kanada - EU) ein „Quantensprung“. Dabei war Kanada in den Verhandlung nur zu kleinen Zugeständnissen bereit.

Die Gefahr bei CETA jedoch ist und bleibt, dass es ein TTIP durch die Hintertür ist. Mehr als 40.000 US-Unternehmen (!) haben Töchter in Kanada. Sie alle erhalten durch CETA Sonderklagerechte – mit denen sie Verbraucherschutz aushebeln und Umwelt- und Sozialstandards verhindern können.

Fluggesellschaften könnten möglicherweise gegen Einschränkungen durch Fluglärmauflagen, Nachtflugverbote, etc. vorgehen.


Der SPD-Parteivorstand hat sich jetzt hinter Gabriel gestellt und behauptet, bei CETA seien „in sehr vielen Bereichen fortschrittliche Regeln vereinbart worden“. 
Die Fakten aber halten dem nicht Stand:

Schiedsgerichte:
Sie heißen jetzt anders, tragen den schönen Namen „Investitionsgerichtshof“. Inhaltlich sind sie minimal transparenter und haben eine Berufungsinstanz. Aber im Grundsatz ändert sich gar nichts: Es bleibt bei Sonderklagerechten für Konzerne, mit denen diese gegen Umwelt-, Verbraucher- und Sozialstandards klagen können. Eine solche Paralleljustiz hat zwischen funktionierenden Rechtssystemen nichts verloren. Sie gefährdet Rechtsstaat und Demokratie.

Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung sagt, wie es ist: „Gegen das Investitionsgericht spricht vor allem, dass es nicht neutral ist – es soll investitionsfreundlich urteilen. Das ist seine Geschäftsgrundlage. Das heißt, um es mit Orwell zu sagen: Alle Menschen sind gleich, aber Investoren sind gleicher.“

CETA-Ausschuss:
Er findet in der öffentlichen Debatte noch viel zu wenig Aufmerksamkeit – hat es aber in sich. Dieses Gremium kann den CETA-Vertrag jederzeit ändern – ohne dass dies von irgendeinem Parlament legitimiert wird. Alle „weichen“ und ungenauen Regelungen im Vertrag könnte der CETA-Ausschuss im Nachhinein präzisieren – im Sinne der Konzerne!

Ein Fracking-Verbot wäre dann schnell „keine gerechte Behandlung“ von Konzernen, ein höherer Mindestlohn eine „Enteignung“ und die kommunale Wasserversorgung ein „Wettbewerbsnachteil“. Der Ausschuss hätte Gesetzgebungskompetenz – und seine Zusammensetzung ist völlig unklar!

Negativlisten:
Auf ihnen stehen Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Wasserwerke, Krankenhäuser oder Abfallentsorgung, die nicht privatisiert und liberalisiert werden müssen. Sprich: Alles andere ist dem freien Spiel der Marktkräfte freigegeben. Und damit auch jede neue Dienstleistung, die entsteht. Doch auch die öffentlichen Dienstleistungen, die eigentlich vom Privatisierungsdruck ausgenommen sind, sind nicht klar geschützt. Die Abgrenzungen sind schwammig gehalten.

Vorsorgeprinzip:
Nirgendwo in CETA wird das so wichtige Vorsorgeprinzip erwähnt. Stattdessen bezieht sich das Abkommen nur auf den „wissenschaftsbasierten“ Ansatz der Welthandelsorganisation (WTO): Potentiell für unsere Gesundheit gefährliche Produkte und Technologien können erst dann verboten werden, wenn ihr Risiko wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen ist – und damit eben oft viel zu spät. Mehr noch: Durch den CETA-Ausschuss und die „regulatorische Kooperation“ könnten Hormonfleisch und Gentechnik durch die Hintertür auf unsere Teller kommen.


Keine Schiedsgerichte und keine nicht-legitimierten Ausschüsse, keine Negativlisten und keine Aufweichung des Vorsorgeprinzips – das alles hatte die SPD vor zwei Jahren eigentlich als ihre „roten Linien“ beschlossen. Doch jetzt behauptet die Parteiführung, wenige kosmetische Änderungen am Vertrag würden reichen, um die roten Linien nicht zu überschreiten. Die Fakten scheinen nicht zu interessieren.

Dass die roten Linien nicht eingehalten sind, das wissen auch die meisten Delegierten. Aber der Druck, nicht gegen die Parteiführung zu rebellieren, ist immens. Nur wenn wir mit Hunderttausenden auf die Straße gehen, werden sich die Delegierten sagen: „Diese vielen Menschen können wir nicht alle gegen uns aufbringen.“

Gegen CETA und TTIP, für einen gerechten Welthandel – findet am
Samstag, den 17. September 2016, 12:00 Uhr
eine Demonstration am Alexanderplatz (Karl-Marx-Allee) statt.

Bernd Röstel

14.09.2016

Quelle: Campact e.V.



Was sich zunächst als erfreuliche Nachricht liest hat einen kräftigen Pferdefuß.

Jeder begrüßt es, wenn es weniger Lärm gibt. Sollte ein veränderter sogenannter Flugzeug-Mix dazu führen umso besser. Doch lassen wir uns nicht täuschen. Dies ist eine Momentaufnahme – zumindest was das Ausbleiben der schweren Maschinen wie Boeing 747 und Airbus A380 betrifft.

Sicher das Fluggerät wird immer moderner – die alten Kisten verbrennen zu viel Kerosin und müssen kostenträchtig intensiver gewartet werden – da werden sie bei der besten Gelegenheit ausgemustert.

Doch schauen wir genauer hin. Der Flugzeug-Mix ist in 2015 ein anderer als in 2012 und ein anderer als im Jahr 2019. Der prognostizierte Flugzeug-Mix des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 für das Jahr 2023 war auch dem Traum geschuldet, ein internationales Drehkreuz am BER zu etablieren – für lange Distanzen werden die großen Maschinen eingesetzt. Der 2004-er Flugzeug-Mix bedeutete auch ein Kompromiss zwischen Belastung und Entlastung der von Fluglärm betroffenen Anwohner des Flughafens BER. Und er war zudem eine einigermaßen rechtsverbindliche Berechnungsgrundlage, auf welcher die Flughafengesellschaft den Betroffenen Schallschutz zu gewähren hat.

Sollte jetzt die Berechnungsgrundlage wie angekündigt verwässert werden und in 5 oder 10 Jahren der Flugzeug-Mix (durch die irgendwann erfolgte Eröffnung des BER) sich wieder durch Langstreckenstreckenflüge mit den „Flug-Jumbos“ negativ verändern, stiege auch die Lärmbelästigung wieder. Die von Fluglärm Betroffenen müssten mit dem abgespeckten Lärmschutz leben. Oder sie müssten nun selbst in mühsamer Eigeninitiative die Lärmbelastung und den daraus resultierenden Schallschutzbedarf einzeln nachweisen – aufwendig und teuer.

Das jetzige Verfahren nimmt die FBB - sozusagen als Lärmverursacher - pauschal in die Pflicht.

Betroffen sind zuerst die 6.000 Anwohner von den 26.000, die noch keinen Schallschutzantrag gestellt haben. Gründe hierzu gibt es massenhaft – von strittigen Berechnungsmethoden bis hin zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen, was die Definition von Wohnräumen betrifft. Bei letzterem hat die FBB andere Auffassungen als das Brandenburger Baurecht.

Und dann betrifft es noch die rund 4.000 Anwohner von Mahlow-Nord, die von einer im Beschlussverfahren begriffenen, nach Norden verschwenkten Nachtflugroute betroffen sein könnten. Sie bekämen einen extrem abgespeckten Schallschutz – nur für die Schlafräume. Wer in diesem Wohnumfeld dem Fluglärm ausweichen will, muss sich zwischen 22:00 und 6:00 Uhr in seinen Schlafräumen aufhalten. Die restliche Wohnung bliebe ungeschützt.

Die Flughafengesellschaft will den Flugzeug-Mix den aktuellen Gegebenheiten anpassen. Was die FBB allerdings nicht möchte, ist die Berechnungsgrundlage dem aktuellen Lärmschutzgesetz anzupassen. Die Errichtungsgrundlage für den BER, der Planfeststellungsbeschluss von 2004 muss nämlich nicht die Novellierung des Lärmschutzgesetzes von 2007 nachvollziehen. Dieses sieht eine erhebliche Absenkung der Grenzwerte von 55 auf 50 dbA vor. Dass dies keine Kleinigkeit ist wird dadurch klar, dass eine Veränderung des Grenzwertes um 3 dbA auf Grund der Berechnungsweise einer Halbierung bzw. Verdoppelung des Lärms entspricht.

Der Flughafen BER ginge also bei einer geplanten Inbetriebnahme in 2017 mit einem um 10 Jahre überholten Lärmschutz an den Start.
Neuer Flugzeug-Mix – altes Lärmschutzkorsett – da geht etwas nicht zusammen.

Ach ja, die Größe des Anspruchsgebietes ändere sich nicht, verlautbart die FBB.

Daran könnte die FBB auch gar nichts drehen, denn die Festlegung oder Veränderung von Lärmschutzzonen liegt gar nicht im Zugriffsbereich der FBB. Diese liegen für den BER in staatlicher Hand und werden vom Landesamt für Umwelt (LfU) ermittelt und festgelegt – streng nach Gesetz.

07. September 2016
Bernd Röstel


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Grafik: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, Bonn © 2016

Am 16. September 2016 findet die Berliner Abgeordnetenhauswahl statt. Wer auf Grund der Politik der letzten Jahre in seinen Präferenzen unsicher geworden ist, findet hier möglicherweise Argumente und Entscheidungshilfen:

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Wir wünschen unseren
Mitgliedern und Lesern
ein Frohes Osterfest



Am 6. September 2010 hat die Deutsche Flugsicherung eine nach Norden abknickende Flugroute präsentiert, die Lichtenrade und Mahlow-Nord zu verlärmen drohte. Die Festlegung erfolgte entgegen aller zuvor veröffentlichten Beteuerungen. Tausende betroffene Bürger fühlten sich hintergangen und die Empörung und Verbitterung hierüber führten zu wochenlangen Demonstrationen.

Ekkehard Band amtierte zu dieser Zeit als Bezirksbürgermeister von Tempelhof-Schöneberg. Er hörte den Betroffenen zu und ließ sich von ihren Argumenten überzeugen. Sein Einsatz gegen die abknickende Flugroute zeigte gelebte bürgernahe Politik, wie sie nicht oft zu finden ist.

Mit seinem Engagement gelang es Ekkehard Band, einen Teil des zuvor verloren gegangenen Vertrauens in die Aussagen von Institutionen und Politikern zurückzugewinnen.

Ekkehard Band starb am 8. März 2016 im Alter von 71 Jahren. Indem wir seines Wirkens gedenken, sprechen wir ihm nochmals unseren Dank aus.

Seinen Angehörigen wünschen wir in der Zeit der Trauer viel Kraft, den schmerzhaften Verlust und die entstandene Lücke annehmen zu können.

Bernd Röstel
Sprecher des Sprecherrates


Der offizielle Eröffnungstermin der BER am 3. Juni 2012 scheiterte an der Nicht-Funktionsfähigkeit der Brandschutzanlage – das zumindest wollten die damaligen Geschäftsführer Rainer Schwarz und Manfred Körtgen, sowie die Aufsichtsratsmitglieder Klaus Wowereit und Matthias Platzeck in der aufsehenerregenden Pressekonferenz zur Eröffnungsabsage glaubhaft machen.

Der am 10. Juli 2015 vorgelegte Prüfbericht des Landesrechnungshofes Brandenburg, deckt auf 401 Seiten - nach intensiver Tiefenprüfung – die Versäumnisse und falschen Aussagen schonungslos auf. Der Bericht mit dem Titel „Prüfung der Betätigung des Landes Brandenburg als Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im Zusammenhang mit den Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Bau des Flughafens BER“ hat es in sich.

So lag der „Stand der operativen Betriebsfähigkeit des BER am Tage der Absage“ - aufgelistet in dem gleichnamigen Kapitel - bei nur 56,2 Prozent.

Sei es, dass u.a. die Großgepäckanlage Abflug nicht einsatzbereit war, dass nur 26 der 102 Gates hätten „einigermaßen erfolgreich“ genutzt werden können oder im Hauptterminal weder eine flächendeckende Verfügbarkeit von Warn- und Kontrollsystemen, noch von Videoüberwachungsanlagen sichergestellt werden konnten.

Der Landesrechnungshofs untersucht in seinem Bericht z.B. die Rolle von Aufsichtsrat und Gesellschafter, durchleuchtet und bemängelt das Vorgehen bei der Haftungsprüfung, prüft die Pflichtverletzungen des Aufsichtsrats sowie dessen Krisenmanagement nach der Eröffnungsabsage 2012 u.a.m.

Prüfbericht des Landesrechnungshofes Brandenburg
     kürzlich veröffentlicht auf der Website der GRÜNEN
→   Auszüge aus dem Prüfbericht in den PNN

B.Röstel
06.03.2016





Die Genehmigung für die Errichtung des zukünftigen Flughafen BER am jetzigen Standort war an die Begrenzung auf 360.000 Flugbewegungen pro Jahr geknüpft. Dies war u.a. der zu erwartenden Belastung für die Flughafenanwohner durch Fluglärm geschuldet.

Es werden immer wieder Forderungen aus Wirtschaft und Politik laut, mehr Flüge zuzulassen, den Flughafen auszubauen und den BER als internationales Drehkreuz zu etablieren.

Viele Anwohner befürchten bei einer Erweiterung des Flughafens eine Verdoppelung der bislang geplanten Flugbewegungen einhergehend mit noch mehr Fluglärm und einer noch höheren Umweltbelastung. Aus diesem Grund kämpfen sie gegen eine mögliche dritte Startbahn am BER und eine Beschränkung auf 360.000 Flugbewegungen pro Jahr. Sie fordern eine verbindliche Festschreibung im Landesentwicklungsplan. Dies hatte der Brandenburger Landtag bisher immer abgelehnt.

Ein erfolgreiches Volksbegehren würde ggf. den Weg für einen Volksentscheid freimachen. Alle wahlberechtigten Brandenburger Bürger ab 16 Jahren können sich bei ihren Bürgerämtern oder per Briefwahl an diesem Volksbegehren beteiligen.

Das Volksbegehren endet am 18. Februar 2016.

Auf der Internetseite www.stimme-gegen-fluglaerm.de können sich Befürworter mit wenigen Klicks mit Postleitzahl und Ort registrieren lassen. Danach schicken die Ämter die Briefwahlunterlagen nach Hause.


                 Wir wünschen unseren
               Lesern und Unterstützern
             ein frohes und besinnliches
                  Weihnachtsfest 2015





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