Wir wünschen unseren Mitgliedern
und allen Unterstützern
ein fröhliches Weihnachtsfest 2017

und ein gesundes und fluglärmarmes
neues Jahr 2018


der Sprecherrat



Am 12. Dezember 2017 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidungen zu 4 Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts mit begleitender Pressemitteilung: „Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Planfeststellung über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vor dem Hintergrund geänderter Flugrouten“.

Der Bürgerverein Leben in Zeuthen (BLiZ), als einer der Beschwerdeführer, äußert sich in einem ersten Kommentar:

... Mit Genehmigung des Bundesverfassungsgerichts: Zehntausende Flughafenanwohner dürfen getäuscht werden.

In dieser Woche veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Entscheidung über zwei Verfassungsbeschwerden des Bürgervereins Leben in Zeuthen BLiZ.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau des BER wurden die Flughafenanwohner von den Behörden und der Flughafengesellschaft über den Verlauf der Flugrouten vorsätzlich getäuscht.

Diese Tatsache ist unbestritten, soll nach Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichtes aber keine rechtlichen Konsequenzen haben. Das BVerfG bemängelt zwar, dass die in den Planunterlagen angegeben geraden Flugrouten völlig unwahrscheinlich waren und dass darauf in keiner Weise hingewiesen wurde. Diese Tatsache habe auch das Bundesverwaltungsgericht nicht berücksichtigt, als es grünes Licht für den BER gab. Am Ende sei der Fehler aber unerheblich. Denn der Flughafen wäre auch genehmigt worden, wenn man in den Planunterlagen die tatsächlichen Flugrouten angegeben hätte.

Dabei verkennen die Richter, dass die Genehmigung des Standorts rechtlich auf der Kippe stand und politisch kaum noch durchsetzbar gewesen wäre, wenn alle tatsächlich Betroffenen rechtzeitig davon erfahren hätten.

Die „Anstoßwirkung“ der Planunterlagen war entgegen der Einschätzung der Richter offensichtlich eben nicht ausreichend. Das zeigen in kaum zu übertreffenden Deutlichkeit die vielen Bürgerinitiativen, die Klagen und die lange Reihe von Demonstrationen mit vielen tausend Teilnehmern, die auf die Bekanntgabe der tatsächlichen Flugrouten folgten.

Die Richter verkennen außerdem die schwerwiegenden Konsequenzen für zigtausende Menschen, wenn sie die vorsätzlich falschen Flugrouten damit entschuldigen, dass man zugunsten einer zügigen Umsetzung des Projekts, schon mal Fehler einfach so stehen lassen könne.

Unter welchen Vorzeichen die Arbeit des BVerfG in diesem Fall steht beleuchtet der vorangestellte Satz „Flugrouten sind ... nicht statisch, sondern aktualisieren sich bei jedem Überflug neu“. – Er ist ein Schlag ins Gesicht, so nicht zutreffend und dazu geeignet, unserm Anliegen von vornherein den Boden zu entziehen.

Der BliZ-Vorstand wird die Entscheidung sorgfältig prüfen und dann entscheiden, ob das Anliegen vor den Europäischen Gerichtshof gebracht wird....

→  Pressemitteilung BVerfG
Entscheidungen des BVerfG:
→ 1 BvR 1026/13,
→ 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12,
→ 1 BvR 877/13

B. Röstel
20.12.2017


Wer seine Wahlentscheidung mit einigen Thesen aus den Wahlprogrammen der Parteien vergleichen will, nutze die Unterstützung des Wahl-O-Mats der Bundeszentrale für politische Aufklärung.

Das Ergebnis kann aufschlußreich sein.

2017 Wahl O Mat

Zum Starten auf das Bild klicken
oder → Wahl-O-Mat

BR 06.09.2017


Am letzten Donnerstag gingen in Berlin und Umgebung sintflutartige Wassermassen nieder. Wie das gewöhnlich gut unterrichtete Magazin Postillon berichtet, hängt diese Wetteranomalie mit dem Test der Brandschutzanlage des BER zusammen.

Das Statement der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg FBB deutet auf eine Überfunktion der Anlage hin. Prinzipiell sei man aber zufrieden, so Flughafenchef Lütke-Daldrup, jetzt ginge es noch um die Feinjustierung.
BR

Einladung

zur 10. Mitgliederversammlung

an die Mitglieder der
BI Lichtenrade/Mahlow-Nord
gegen Fluglärm e.V.

am 28. März 2017
um 18:30 Uhr

Ort: Cafeteria des
Ulrich-von-Hutten-Gymnasiums



Bernd Röstel
21.03.2017
170308 TSP Checkpoint Erfolgsprojekts BER Wahrscheinlichkeit der Eröffnung Mitte 2018 bei 3

Tagesspiegel Checkpoint vom 08.03.2017
Studie von Roland Berger



"Ich bin ja jetzt auch
für Denkmalschutz zuständig.
Das ist wahrscheinlich der Grund,
warum ich in den BER-Aufsichtsrat
geschickt wurde."

Klaus Lederer, Kultursenator der Linken,
über seine neue Aufgabe im BER-Aufsichtsrat.

Quelle: DRUCK reif,                                 
Tagesspiegel vom 8. Feburar 2017                
          

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm schützt Flughafenanrainer nur ungenügend – die Luftverkehrswirtschaft wird als Lärmverursacher immer noch bevorzugt.

Noch bis zum 20. Februar 2017 können Sie mir Ihrer Unterschrift die Petition zum besseren Lärmschutz an den Bundestag unterstützen.

Text der Petition: Der Deutsche Bundestag möge das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm umgehend novellieren, um die Lebenssituation und Lebensqualität der Flughafenanrainer durchgreifend und auf Dauer zu verbessern. Wir verlangen vom Bundestag, dass er tatsächlich und umfassend Schutz vor den Belastungen und Gesundheitsrisiken des Fluglärms sicherstellt und dass er seiner eigentlich selbstverständlichen Pflicht nach Art. 2 Grundgesetz nachkommt, das Recht auf körperliche Unversehrtheit durchzusetzen.

Weiterführende Infos und Unterzeichnung

05.02.2017
B.Röstel

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