Am 12. Dezember 2017 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidungen zu 4 Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts mit begleitender Pressemitteilung: „Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Planfeststellung über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vor dem Hintergrund geänderter Flugrouten“.

Der Bürgerverein Leben in Zeuthen (BLiZ), als einer der Beschwerdeführer, äußert sich in einem ersten Kommentar:

... Mit Genehmigung des Bundesverfassungsgerichts: Zehntausende Flughafenanwohner dürfen getäuscht werden.

In dieser Woche veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Entscheidung über zwei Verfassungsbeschwerden des Bürgervereins Leben in Zeuthen BLiZ.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau des BER wurden die Flughafenanwohner von den Behörden und der Flughafengesellschaft über den Verlauf der Flugrouten vorsätzlich getäuscht.

Diese Tatsache ist unbestritten, soll nach Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichtes aber keine rechtlichen Konsequenzen haben. Das BVerfG bemängelt zwar, dass die in den Planunterlagen angegeben geraden Flugrouten völlig unwahrscheinlich waren und dass darauf in keiner Weise hingewiesen wurde. Diese Tatsache habe auch das Bundesverwaltungsgericht nicht berücksichtigt, als es grünes Licht für den BER gab. Am Ende sei der Fehler aber unerheblich. Denn der Flughafen wäre auch genehmigt worden, wenn man in den Planunterlagen die tatsächlichen Flugrouten angegeben hätte.

Dabei verkennen die Richter, dass die Genehmigung des Standorts rechtlich auf der Kippe stand und politisch kaum noch durchsetzbar gewesen wäre, wenn alle tatsächlich Betroffenen rechtzeitig davon erfahren hätten.

Die „Anstoßwirkung“ der Planunterlagen war entgegen der Einschätzung der Richter offensichtlich eben nicht ausreichend. Das zeigen in kaum zu übertreffenden Deutlichkeit die vielen Bürgerinitiativen, die Klagen und die lange Reihe von Demonstrationen mit vielen tausend Teilnehmern, die auf die Bekanntgabe der tatsächlichen Flugrouten folgten.

Die Richter verkennen außerdem die schwerwiegenden Konsequenzen für zigtausende Menschen, wenn sie die vorsätzlich falschen Flugrouten damit entschuldigen, dass man zugunsten einer zügigen Umsetzung des Projekts, schon mal Fehler einfach so stehen lassen könne.

Unter welchen Vorzeichen die Arbeit des BVerfG in diesem Fall steht beleuchtet der vorangestellte Satz „Flugrouten sind ... nicht statisch, sondern aktualisieren sich bei jedem Überflug neu“. – Er ist ein Schlag ins Gesicht, so nicht zutreffend und dazu geeignet, unserm Anliegen von vornherein den Boden zu entziehen.

Der BliZ-Vorstand wird die Entscheidung sorgfältig prüfen und dann entscheiden, ob das Anliegen vor den Europäischen Gerichtshof gebracht wird....

→  Pressemitteilung BVerfG
Entscheidungen des BVerfG:
→ 1 BvR 1026/13,
→ 1 BvR 2762/12, 1 BvR 2763/12,
→ 1 BvR 877/13

B. Röstel
20.12.2017


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