Die Genehmigung für die Errichtung des zukünftigen Flughafen BER am jetzigen Standort war an die Begrenzung auf 360.000 Flugbewegungen pro Jahr geknüpft. Dies war u.a. der zu erwartenden Belastung für die Flughafenanwohner durch Fluglärm geschuldet.

Es werden immer wieder Forderungen aus Wirtschaft und Politik laut, mehr Flüge zuzulassen, den Flughafen auszubauen und den BER als internationales Drehkreuz zu etablieren.

Viele Anwohner befürchten bei einer Erweiterung des Flughafens eine Verdoppelung der bislang geplanten Flugbewegungen einhergehend mit noch mehr Fluglärm und einer noch höheren Umweltbelastung. Aus diesem Grund kämpfen sie gegen eine mögliche dritte Startbahn am BER und eine Beschränkung auf 360.000 Flugbewegungen pro Jahr. Sie fordern eine verbindliche Festschreibung im Landesentwicklungsplan. Dies hatte der Brandenburger Landtag bisher immer abgelehnt.

Ein erfolgreiches Volksbegehren würde ggf. den Weg für einen Volksentscheid freimachen. Alle wahlberechtigten Brandenburger Bürger ab 16 Jahren können sich bei ihren Bürgerämtern oder per Briefwahl an diesem Volksbegehren beteiligen.

Das Volksbegehren endet am 18. Februar 2016.

Auf der Internetseite www.stimme-gegen-fluglaerm.de können sich Befürworter mit wenigen Klicks mit Postleitzahl und Ort registrieren lassen. Danach schicken die Ämter die Briefwahlunterlagen nach Hause.

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